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OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2002 - 8 C 10700/02 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 2002 - 8 C 10700/02 (https://dejure.org/2002,23278)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2002 - 8 C 10700/02
Den Antragstellern fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da die begehrte Nichtigerklärung nicht geeignet ist, ihre Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu verbessern (zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag s. BVerwG, NVwZ 2002, 869 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 1 C 11128/10
Antragsbefugnis eines Bergbauunternehmens im Normenkontrollverfahren gegen …
Ein rechtlicher Vorteil bei Aufhebung der streitgegenständlichen Bebauungsplanung besteht nach alledem nicht (vgl. zum Rechtschutzbedürfnis auch OVG RP Urteile vom 18.03.2003, AS RP-SL 30, 291-303 und vom 07.08.2002, 8 C 10700/02). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2003 - 8 C 11960/02
Baurecht, Bauplanungsrecht, Innenbereich, Außenbereich, Außenbereichssatzung, …
So liegt es, wenn der Antragsteller seinem Rechtsschutzziel selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen kann, wenn die von ihm angegriffene Rechtsvorschrift für nichtig erklärt wird, er also unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, den von ihm geltend gemachten Nachteil abzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002, NVwZ 2002, 869 m.w.N.; Urteil des OVG Rh.-Pf. vom 7. August 2002 - 8 C 10700/02.OVG -).